|
FAQ
von Dr. F.-U. Piechotta-Flemming,
Was tun bei Aerztepfusch? Welchen Arzt soll ich nehmen? Was kostet die
Operation? Diese drei Fragen werden hier ausführlich beantwortet.
Häufig bekommen wir e-mail-Anfragen, was man tun könne, wenn man durch eine
Schönheitsoperation geschädigt wurde oder mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist.
Hier müssen wir erst einmal sagen, dass solche Anfragen, von uns gar nicht beantwortet werden
können, da wir ohne die gesamten Krankenunterlagen und ohne gerichtlichen Auftrag solche gutachterlichen Äußerung gar nicht abgeben können. Sie werden verstehen, dass wir zudem ohne genaue Kenntnis des Falles und ohne persönliche körperliche Untersuchung auf die meist anonymen Anfragen nicht antworten können und wollen, da wir ja die Hintergründe nicht kennen und daher auch nicht wissen, ob der Kollege wirklich nicht lege artis behandelt hat.
Den einzigen Rat den ich schon mehrmals gegeben habe, der aber durch die meist privat
gehaltenen Fragen für die Allgemeinheit nicht nachzulesen ist, besteht darin, als erstes den behandelnden Arzt nochmals aufzusuchen. Wenn dies nichts bringt, kann man sich an die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen der verschiedenen Ärztekammern oder an die Vertrauensärzte der Krankenkassen wenden. Dies gilt sowohl für die plastisch-chirurgischen oder kosmetischen Eingriffe als auch für die ganz normale ärztliche Behandlung.
Welchen Arzt soll ich nehmen?
Weiterhin werden wir häufig nach Adressen gefragt. Hier weise ich immer darauf hin, das
plastisch-chirurgische Eingriffe nur von einem Facharzt für Chirurgie mit der Zusatzbezeichnung "Plastische Chirurgie" vorgenommen werden sollen oder von einem Facharzt für Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung "Plastische Operationen". Alle Anderen, auch solche in "Spezialkliniken" haben nicht die notwendige Ausbildung. "Spezialisten für Fettabsaugungen" gibt es nicht. Ein guter Plastischer Chirurg hat das in seinem Repertoire.
Eine gute Arztsuchmaschine für die einzelnen Teile Deutschlands finden Sie bei der Vereinigung
der deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC). Vor Operationen im Ausland (wegen des lieben Geldes willen) ist dringend abzuraten. Man hat später keine Regressmöglichkeiten und sie können die dort arbeitenden Ärzte im Vorfeld nicht richtig abchecken (beispielsweise durch Nachfragen bei Ärztekammer).
Was kostet die Operation?
Die letzte häufig gestellte Frage bezieht sich auf den Operations-Preis. Auch hier kann und will ich
keine Antwort geben, da es keine Pauschalpreise bei Ärzten geben darf. Es muss in jedem Falle auf Verlangen eine Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstellt werden. Die "Regelnormwerte" werden regelmäßig in Zeitschriften wie "Brigitte" und "Freundin" veröffentlicht. Wenn nichts anderes vereinbart wird, darf der 2,3-fache Satz oder der 3,5-fache Satz nicht überschritten werden.
Doch dies ist bei manchen Operationen nicht machbar und so ist es durchaus zulässig, dass für
einzelne Gebührenordnungspositionen bis zum 6-fachen Multiplikator gegangen wird. Hierfür muss der Patient aber gesondert eine sogenannte Abdingerklärung unterschreiben. Der Preis sollte jedoch bei einem wirklichen Bedarf nicht das Ausschlaggebende sein. Ein guter Arzt kann Teile der Operation auch über die Krankenkasse abrechnen oder eine Ratenzahlung vereinbaren.
Eine gut gemachte Operation sollte - bis auf einige Ausnahmen (Wiederholung wegen Alterns bei
Lifting und Lidern) - nur einmal durchgeführt werden. Sie können sich zudem vom Arzt Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag machen lassen. So wie es bei vielen anderen privaten ärztlichen Leistungen (beispielsweise beim Zahnarzt) üblich ist. Dann können Sie in Ruhe die Positionen studieren und nachfragen. Lassen Sie sich nicht mit dem Argument abspeisen: "Für diese Operation gibt es keine Position in der Gebührenordnung", denn in diesem Falle muss der Arzt eine sogenannte "Analogposition" nehmen. Zeigen Sie Kollegen, die auf einen Pauschalpreis beharren, ohne Bedenken der Ärztekammer an. Denn nur so werden die schwarzen Schafe der Branche entlarvt.
Die Bereitschaft des Kollegen eine ordnungsgemäße Rechnung (oder Rechnungsvorschau in
Form eines Kostenvoranschlages) zu erstellen, gibt Ihnen auch die Sicherheit in korrekten Händen zu sein. Ob diese auch geschickt sind, können Sie daran ermessen, wie viel oder wie wenig der Kollege wirbt. Wenig Werbung (am besten keine) zeigt, dass er von der guten alten Mund-zu- Mund-Propaganda lebt und somit durch die Qualität seiner Arbeit besticht. |