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Anti-Aging-- Vorsicht vor Selbstmedikation
von Dr. F.-U. Piechotta-Flemming
In einem aktuellen dpa-Interview warnt Prof. Thomas Ebert zu Recht vor dem unkontrollierten
Gebrauch der im Anti-Aging-Bereich verwendeten Hormone wie DHEA und Melatonin
Wir schrieben bereits: Anti-aging hat Konjunktur. Doch leider sind viele hochpotente Produkte,
da sie unter Nahrungsergaenzung firmieren, frei verkaueflich. Daher neigen grosse Teile der Bevoelkerung aus Zeit- und Kostenersparnis wie bereits in vielen anderen Bereichen auch hier zur Selbstmedikation.
Das kann aber nicht nur ineffektiv, weil nicht die korrekte Dosierung und/oder das richtige
Medikament gewaehlt wurde, sondern sogar hoechst gefaehrlich sein, wenn man sich die im Ausland frei verkaeuflichen Hormone wie DHEA, Melatonin oder gar HGH,dasWachstumshormon, selber besorgt. Das geht leider ohne groessere Schwierigkeiten ueber das Internet.
Dankenswerterweise ist jetzt, am 25.01.02 der Fuerther Uruloge Prof. Ebert, in einem dpa-interview
mit einer eindringlichen Warnung an die Oeffentlichkeit getreten, die sogar ueber den Rundfunk verbreitet wurde.
Wir sind schon seit langem der Meinung, dass eine sorgfaeltige und effektive Therapie im Anti-
Aging--Bereich auch einer sorgfaeltigen und sachkundigen Ueberwachung durch einen in diesem Bereich erfahrenen Arzt bedarf. Dazu gehoert natuerlich auch eine gezielte Labordiagnostik vor, waehrend und nach der Therapie.
Wenn dies alles eingehalten wird, koennen aber erstaunliche Erfolge erzielt werden. Von zentraler
Bedeutung ist dabei nur --das ist bei anderen Behandlungsmethoden aehnlich--- dass man den richitgen 'Therapeuten findet. Ganz klar, dass nichtaerztliche "Anti-Aging-Spezialisten" oder "Gesundheitsmanager", die haeufig sogar Aerzte sind und hier nur ihren Arztberuf mit allen ethischen und berufspolitischen Beschraenkungen aus Gewinnsucht einfach "an den Nagel gehaengt " haben.
So koennen diese Geschaeftemacher ungeprueft und ungestraft machen, was sie wollen und
teilweise nicht gerechtfertigte, horrende Honorare fordern.
Ein guter Anti-Aging-Arzt ist und bleibt zuerst Arzt. Damit ist er auch (Gott-sei-Dank!) an gewisse
Beschraenkungen gebunden:
ein Arzt darf keine Pauschalvereinbarungen treffen, sondern muss in jedem Fall, eigentlich
unaufgefordert, eine ordentliche Rechnung nach der GOAE (Gebuehrenordnung fuer Aerzte)erstellen. Ausreden, wie diese oder jene Leistung sei nicht in der Gebuehrenordnung enthalten, sind da eben nur Ausreden.
Fuer diese Faelle hat der Gesetzgeber naemlich vorgesehen anstelle der exakt zutreffenden Ziffer
eine "in etwa" entsprechende --- eine "Analog-Ziffer"--- zu nehmen. Selbstverstaendlich steht dem Arzt bei der Rechnugnsstellung frei, einen hoeheren als den vorgesehenen "Multiplikator" des 1-fachen Gebuehrensatzes zu nehmen, da die hierfuer verwendete Ziffer nicht der tatsaechlichen Leistung entspricht, also zu gering ist. Ebenso zulaessig ist es, dass er dem Patienten mitteilen darf, was denn "unter dem Strich" in der Regel bei so einer Behandlung herauskommt. Man will ja auch als Patient --- genauso wie in anderen Lebensbereichen ---wissen, was man letztendlich zu bezahlen hat. Dies ist aber nicht mit einer Pauschalvereinbarung zu verwechseln, die absolut unzulaessig ist. Alternativ kann der Arzt dem Patienten auch einen Kostenvoranschlag erstellen.
Abschliessend sei noch davor gewarnt, Medikamente oder Nahrungsergaenzungsmittel direkt bei
einem der beratenden "Anti-Aging-Spezialisten" zu kaufen. Ein Arzt, der Medikamente verkauft, handelt illegal und wenn er also bewusst bereit ist regelmaessig das Gesetz zu uebertreten, ja was soll man denn von seiner Therapie halten? Ein Arzt untersucht, behandelt, beraet, gibt ein Rezept oder eine Empfehlung --- Punkt und basta! Wenn ein Arzt auch Medikamente, Nahrungsergaenzungsmittel oder sonst etwas verkaufen will (auch wenn er damit nur den Patienten den leichten und preiswerten Zugang zu den richtigen Mitteln zu ermoeglichen), so muss er dafuer ein von der Praxis getrenntes, oeffentlich angemeldetes und zugelassenes Gewerbe betreiben, das dann auch den in diesen Bereichen notwendigen Kontrollen unterliegt. Das ist dann voellig OK. Man bedenke, dass in fueheren Zeiten die Aerzte auch Apotheker waren oder neben ihrer Praxis eine Apotheke besassen. Das war und ist immer noch korrekt, wenn die notwendige Trennung zwischem dem (u.a. von der MWSt befreiten) Arztberuf und einem sonstigen Gewerbe sichtbar und gewaehrleistet ist. |