Anti-Aging-- Vorsicht vor Selbstmedikation

von Dr. F.-U. Piechotta-Flemming


In einem aktuellen dpa-Interview warnt Prof. Thomas Ebert zu Recht vor dem unkontrollierten
Gebrauch der im Anti-Aging-Bereich verwendeten Hormone wie DHEA und Melatonin



Wir schrieben bereits: Anti-aging hat Konjunktur. Doch leider sind viele hochpotente Produkte,
da sie unter Nahrungsergaenzung firmieren, frei verkaueflich. Daher neigen grosse Teile der
Bevoelkerung aus Zeit- und Kostenersparnis wie bereits in vielen anderen Bereichen auch hier zur
Selbstmedikation.

Das kann aber nicht nur ineffektiv, weil nicht die korrekte Dosierung und/oder das richtige
Medikament gewaehlt wurde, sondern sogar hoechst gefaehrlich sein, wenn man sich die im
Ausland frei verkaeuflichen Hormone wie DHEA, Melatonin oder gar
HGH,dasWachstumshormon, selber besorgt. Das geht leider ohne groessere Schwierigkeiten
ueber das Internet.

Dankenswerterweise ist jetzt, am 25.01.02 der Fuerther Uruloge Prof. Ebert, in einem dpa-interview
mit einer eindringlichen Warnung an die Oeffentlichkeit getreten, die sogar ueber den Rundfunk
verbreitet wurde.

Wir sind schon seit langem der Meinung, dass eine sorgfaeltige und effektive Therapie im Anti-
Aging--Bereich auch einer sorgfaeltigen und sachkundigen Ueberwachung durch einen in diesem
Bereich erfahrenen Arzt bedarf. Dazu gehoert natuerlich auch eine gezielte Labordiagnostik vor,
waehrend und nach der Therapie.

Wenn dies alles eingehalten wird, koennen aber erstaunliche Erfolge erzielt werden. Von zentraler
Bedeutung ist dabei nur --das ist bei anderen Behandlungsmethoden aehnlich--- dass man den
richitgen 'Therapeuten findet. Ganz klar, dass nichtaerztliche "Anti-Aging-Spezialisten" oder
"Gesundheitsmanager", die haeufig sogar Aerzte sind und hier nur ihren Arztberuf mit allen
ethischen und berufspolitischen Beschraenkungen aus Gewinnsucht einfach "an den Nagel
gehaengt " haben.

So koennen diese Geschaeftemacher ungeprueft und ungestraft machen, was sie wollen und
teilweise nicht gerechtfertigte, horrende Honorare fordern.

Ein guter Anti-Aging-Arzt ist und bleibt zuerst Arzt. Damit ist er auch (Gott-sei-Dank!) an gewisse
Beschraenkungen gebunden:
ein Arzt darf keine Pauschalvereinbarungen treffen, sondern muss in jedem Fall, eigentlich
unaufgefordert, eine ordentliche Rechnung nach der GOAE (Gebuehrenordnung fuer
Aerzte)erstellen. Ausreden, wie diese oder jene Leistung sei nicht in der Gebuehrenordnung
enthalten, sind da eben nur Ausreden.

Fuer diese Faelle hat der Gesetzgeber naemlich vorgesehen anstelle der exakt zutreffenden Ziffer
eine "in etwa" entsprechende --- eine "Analog-Ziffer"--- zu nehmen. Selbstverstaendlich steht
dem Arzt bei der Rechnugnsstellung frei, einen hoeheren als den vorgesehenen "Multiplikator"
des 1-fachen Gebuehrensatzes zu nehmen, da die hierfuer verwendete Ziffer nicht der
tatsaechlichen Leistung entspricht, also zu gering ist. Ebenso zulaessig ist es, dass er dem
Patienten mitteilen darf, was denn "unter dem Strich" in der Regel bei so einer Behandlung
herauskommt. Man will ja auch als Patient --- genauso wie in anderen Lebensbereichen ---wissen,
was man letztendlich zu bezahlen hat. Dies ist aber nicht mit einer Pauschalvereinbarung zu
verwechseln, die absolut unzulaessig ist. Alternativ kann der Arzt dem Patienten auch einen
Kostenvoranschlag erstellen.

Abschliessend sei noch davor gewarnt, Medikamente oder Nahrungsergaenzungsmittel direkt bei
einem der beratenden "Anti-Aging-Spezialisten" zu kaufen. Ein Arzt, der Medikamente verkauft,
handelt illegal und wenn er also bewusst bereit ist regelmaessig das Gesetz zu uebertreten, ja was
soll man denn von seiner Therapie halten? Ein Arzt untersucht, behandelt, beraet, gibt ein Rezept
oder eine Empfehlung --- Punkt und basta! Wenn ein Arzt auch Medikamente,
Nahrungsergaenzungsmittel oder sonst etwas verkaufen will (auch wenn er damit nur den
Patienten den leichten und preiswerten Zugang zu den richtigen Mitteln zu ermoeglichen), so
muss er dafuer ein von der Praxis getrenntes, oeffentlich angemeldetes und zugelassenes Gewerbe
betreiben, das dann auch den in diesen Bereichen notwendigen Kontrollen unterliegt. Das ist
dann voellig OK. Man bedenke, dass in fueheren Zeiten die Aerzte auch Apotheker waren oder
neben ihrer Praxis eine Apotheke besassen. Das war und ist immer noch korrekt, wenn die
notwendige Trennung zwischem dem (u.a. von der MWSt befreiten) Arztberuf und einem
sonstigen Gewerbe sichtbar und gewaehrleistet ist.